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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#37
ach du mein lieber mein Vater ...

Das Gericht hat nun mit zwei Sätzen (Schreiben vom 09.07.2015, heute eingegangen) reagiert:

Zitat:In der Familiensache 
Vater gg Mutter

wird anliegender Bericht der Umgangspflegerin übersandt.
Der Kindesmutter wird dringend angeraten über das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung, ggf. in Form einer Erziehungsbeistandschaft, zu installieren.

(man grüßt freundlich)

Sicher macht sich die gute, liebe Mama jetzt Gedanken darüber, inwieweit sie erzieherisch versagt oder Defizite haben könnte.


Das Familiengericht selbst neigt von vornherein nur wenig zu Selbstkritik.
Seine Empfehlung an die Kindsmutter hat ja Ursachen, die sich über lange Zeit hinweg durchaus offenbart hatten, aber leider ignoriert oder nicht erkannt wurden ....

Das Kindeswohl wird so geradezu verspottet.
Deutschland eben!

Das ist unser Problem:
Die Mißachtung des Kindeswohls, wenn Väter Grundrechte einfordern und sich gegen mütterliche Alleinbesitzansprüche wehren.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Ibykus - 21-07-2015, 12:14

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