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Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen?
#2
(18-07-2015, 14:34)raid schrieb: Es gibt hier keine Männer , die sich bewusst gegen ihr Kind bzw. gegen den Umgang mit ihrem Kind entschieden haben.

Hi raid, ich weiss wie du es meinst, aber es missverständlich. Natürlich ist es letztendlich immer noch eine Entscheidung des Vaters, den Umgang einzustellen, und es gibt hier einige im Forum, die das auch getan haben. Allerdings sind dies eher die stilleren Genossen, nicht die mit der grossen Klappe, die sich im Forum damit brüsten, wie sie die Exfrau im Griff haben, dass sie sich nichts gefallen lassen würden .....

Deine Entscheidung ist gut nachvollziehbar und du hast unsere grösste Anteilnahme. Schade, dass es so herausgekommen ist, dass die Mutter das gemeinsame Kind so missbraucht. Alles ausgelotet, was man tun könnte? Wahrscheinlich schon .....

Dann lässt du das einfach einschlafen mit dem Umgang. Es wird ja keinen Kläger geben, oder? (An sich ist der Umgang auch eine Pflicht, wenn ich das richtig im Kopf habe, aber wie gesagt, wo kein Kläger .... )
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