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Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen?
#3
(18-07-2015, 14:43)zeitgenosse schrieb: Deine Entscheidung ist gut nachvollziehbar und du hast unsere grösste Anteilnahme. Schade, dass es so herausgekommen ist, dass die Mutter das gemeinsame Kind so missbraucht. Alles ausgelotet, was man tun könnte? Wahrscheinlich schon ..... 

Dann lässt du das einfach einschlafen mit dem Umgang. Es wird ja keinen Kläger geben, oder? (An sich ist der Umgang auch eine Pflicht, wenn ich das richtig im Kopf habe, aber wie gesagt, wo kein Kläger .... )
Also wie gesagt es dreht sich nicht um mich, ich berichte hier nur. Aber es ist tatsächlich so verrückt dass sie zwar nicht will dass der KV viel Umgang hat, sie aber noch lieber sein Leben schwermachen will und daher schon gerichtlich einfordern würde was ihrem Kind zusteht, einfach nur um ihn zu ärgern. Also erst Umgang nicht ermöglichen oder schwer machen, und dann einfordern wenn der KV aufgibt. Aber selbst dann, kann er es plausibel mit einem einfachen Rechenstück dokumentieren dass es finanziell nicht möglich ist, geschweige denn vom Kind her (das müsste man mal filmen wie es sich aufführt. Der letzte Umgang wurde nur möglich durch Versprechen einer bestimmten Speise und dass das Kind nicht in Papas Wohnung muss - scheinbar hat sie ihm irgenwas in Verbindung mit der Wohnung gesagt/verboten. Er geht zwar mit Papa mit, aber nicht in seine Wohnung)
(18-07-2015, 14:53)raid schrieb: Klar, eine Mutter wird später 100%ig zum Kind sagen, dass der Vater keinen Umgang mehr wollte. Ich selbst hatte z.B. schon nach Umgangsboykotten und Gewaltschutzverfahren irgendwie Angst wieder hinzufahren - auch Angst vor der Reaktion meines Sohnes. Sensiblere Gemüter halten dem Druck vllt. nicht Stand und trauen sich einfach nicht mehr zum Kind? Von einer bewussten Entscheidung des Vaters möchte ich dann aber nicht sprechen.
Ja ist eine bewusste Entscheidung anhand der Fakten die die KM schafft, natürlich hätte er es freiwillig niemals so entschieden. Er wird dem Kind Briefe schicken und anrufen und jeden Brief abfotografieren und dies der Mutter auch mitteilen. Genau wie GEschenke. Das Kind wird später erfahren wenn sie etwas verschwinden lassen hat.

Für das Kind soll später immer klar sein dass es zu Papa kommen kann wann immer es will und dies selbst entscheiden kann.
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RE: Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen? - von Rakete - 18-07-2015, 18:29

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