09-08-2015, 16:39
(09-08-2015, 15:51)p__ schrieb: Hier handelt es sich ja um die Unterhaltsvorschusskasse, die den Unterhalt bezahlt. Die sagt: Das Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes - in Höhe des ganzen gezahlten Kindergelds. Das ziehen wir also vom Unterhalt ab, den Rest zahlen wir. Jetzt: 144 EUR. Zahlst du Unterhaltspflichtiger den Unterhalt, sagt man dir: Sorry, nur die Hälfte des Kindesgelds deckt den Bedarf des Kindes. Das sind: 292 EUR.
Läuft da eine Schuld auf, wenn das Zahlelternteil einen Kindesunterhalt in Höhe von 144 € an das alleine betreuende Elternteil überweist ? Die Vorschusskasse sollte damit ja schonmal befriedigt sein da sie ja eh nicht mehr bezahlt hätte.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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