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OLG-Brandenburg 13 UF 50/15 Gmeinsames Sorgerecht
#9
(25-02-2017, 11:20)p__ schrieb: Im Ergebnis entschied sich das Gericht trotzdem für die Mutter. Denn die Kinder lebten bereits bei ihr und dies sorge für Kontinuität in ihrem Leben. Auch seien sie bei der Mutter stärker in deren Familie eingebunden."

Kontinuität ist das wichtigste überhaupt: Lieber kontinuierlich Scheiße fressen als abwechselnd Lachs, Steak, u.a. Köstlichkeiten.


(25-02-2017, 11:20)p__ schrieb: Natürlich nur unter härtesten Auflagen für die Mutter, die sicherstellen dass alles besser wird: "Allerdings machte das Gericht der Mutter zur Auflage, einen Kurs über das Verhalten gegenüber Kindern in Trennungssituationen zu besuchen.". Fall gelöst.

Die KM zu einem Kurs zu zwingen mit so einer fadenscheinigen Begründung ist eine Beleidigung der Intelligenz des KV.
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RE: OLG-Brandenburg 13 UF 50/15 Gmeinsames Sorgerecht - von Pfanne - 26-02-2017, 01:28

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