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Gerichtsverhandlung von heute
#22
(20-08-2015, 19:19)Micha aus Bayern schrieb: " Ein idiotischer Richter hat dann die Pflicht zum Umgang aufgehoben und heute sehe ich mein Kind gar nicht mehr." Auch hier fehlen viele Informationen. Ein Richter kann eine Umgangspflicht gar nicht aufheben, weil diese gar nicht gerichtlich angeordnet werden kann. Da muss was anderes vorgefallen sein.

Nö, da ist nichts anderes vorgefallen, außer daß der KM der Umgang zuviel war. Das von Anfang an (!) erklärte Ziel der KM war es, mich aus dem Leben des Kindes herauszudrücken. Bei der vorherigen Richterin (!) hat das nicht funktioniert; bei dem ebenso blinden wie dummen Richter problemlos.

Fairerweise muß ich allerdings sagen, daß derselbe Richter eine KU-Erhöhung aufgrund der extrem hohen Umfangskosten, die ich hatte, abgeschmettert hat.


Im übrigen steht meine Geschichte hier im Forum; dazu müßtest Du allerdings ein bißchen suchen (so vor etwa 2 bis 3 Jahren).

(20-08-2015, 19:19)Micha aus Bayern schrieb: Aber wie immer hier, die anderen sind die Bösen und Idoten, Man(n) selber ist perfekt.

Das ist Quatsch!

Natürlich sind die anderen die Bösen - oder findest Du es etwa ein Zeichen von gutem und richtigem Handeln, wenn der Umgang des Kindes mit dem Vater zerstört wird und dieses Ansinnen der KM von Gericht und Jugendamt unterstützt wird?

Das heißt aber noch lange nicht, daß man selber als Vater perfekt ist (was für eine absolut dämliche Schlußfolgerung von Dir!):


Ich denke heute, daß es ein Fehler war, mich wegen des Umgangs auf die von der KM iniziierte gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen. Ich hätte auf einen Freund von mir hören sollen, der meinte, laß es sein und nimm den Vorschlag der KM an. Dann wäre der Ferienumgang zwar deutlich reduziert worden, aber ich hätte wenigstens noch den monatlichen Umgang.
Im übrigen war sogar das Jugendamt (!) und die Verfahrenspflegerin (!) auf meiner Seite und haben den Umgang befürwortet und trotzdem hat der Richter das Umgangsrecht zerstört.

Simon II
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