Hier noch ein Zeitungsartikel, der die Fragen ausführlich benennt:
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
Zitat:http://derstandard.at/2000022664037/Verf...elresidenz
Verfassungsrichter grübeln über "Doppelresidenz
Nicht nur zu diesem Punkt hakten die Verfassungsrichter gründlich nach. Was genau hat der offizielle Hauptwohnsitz mit dem tatsächlichen Ausmaß der Betreuung und mit dem Kindeswohl zu tun, war eine ausführlich erörterte Frage. Auch darüber, wie eine "hauptsächliche Betreuung" überhaupt definiert wird, wurde diskutiert.
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #