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(Un) Heimlicher Klon
#11
(28-09-2015, 19:23)Richy8888 schrieb: ....ich erlaube mir die Frage zu stellen warum alle offiziellen Samenspender keinen Unterhalt zahlen müssen ???
Zusammenfassung der rechtlichen Situation in Anlehnung an p´s Link:
1. Im Vorwege haben die Kinderwunsch-Eltern zu unterschreiben, daß sie für das Kind gerade stehen (daß es hierzu nicht der notariellen Form, sondern lediglich einer handschriftlichen Notiz auf einem "Vertretungszettel" bedarf, wurde ja gerade diese Woche vom BGH entschieden).
2. Dem Vater (den Eltern) ist die Anfechtung der Vaterschaft in diesen Fällen versagt.
3. Das Kind könnte nach Volljährigkeit seinerseits die Vaterschaft anfechten und theoretisch könnte der Samenspender auch zum rechtlichen Vater (und somit unterhaltspflichtig) werden.
4. Im Innenverhältnis hätten die Eltern (siehe 1.) dann den UH-Anspruch auszugleichen. Das Spender-Restrisiko ist: Die Eltern haben keine Kohle.
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(Un) Heimlicher Klon - von Richy8888 - 28-09-2015, 08:02
RE: (Un) Heimlicher Klon - von Dzombo - 28-09-2015, 08:57
RE: (Un) Heimlicher Klon - von united - 28-09-2015, 09:52
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RE: (Un) Heimlicher Klon - von Richy8888 - 28-09-2015, 15:18
RE: (Un) Heimlicher Klon - von p__ - 28-09-2015, 19:11
RE: (Un) Heimlicher Klon - von netlover - 28-09-2015, 17:54
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RE: (Un) Heimlicher Klon - von united - 29-09-2015, 11:38

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