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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#31
Question 
Bei mir geht es weiter....
Habe wie oben empfohlen das grüne Formular zur Einkommensklärung nicht ausgefüllt, aber meine monatlichen Einkommen (Brutto und Netto) sowie zusätzliche Ausgaben (Krankenkasse, etc.) detailliert dargelegt in einem Schreiben an das JA geschickt. Die Aufschlüsselung erfolgte monatlich. Gehaltsabrechnungen oder Nachweise zu meinen Ausgaben wurden aber nicht beigelegt. Meinem Verständnis nach sollte das JA damit in der Lage sein, mein bereinigtes Einkommen zu berechnen. Nun kam vom JA folgende Nachricht:

"Gemäß § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch sind Sie verpflichtet, auf Verlangen über Ihre Einkünfte Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs Ihres Sohnes erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen. Ich bitte daher um Übersendung Ihrer Gehaltsabrechnungen sowie des letzten Steuerbescheides, der Ihnen vorliegt, bis zum XX.XX.20XX. Eine bloße Auflistung Ihrer Einnahmen ist nicht ausreichend. Nachweise über Ihre monatlichen Belastungen, z. B. Altersvorsorge, Krankenversicherung etc. sind erforderlich, sofern Ihr Einkommen um die monatlichen Prämien bereinigt werden soll. Ohne Nachweis werden die Prämien nicht berücksichtigt und Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen fällt entsprechend höher aus.[/size]

Sie führen an, dass das Jugendamt als Dritter nicht dazu berechtigt sei, die Unterlagen einzusehen. Im Rahmen des Antrags auf Beratung und Unterstützung vom 08.10.2015 wurde ich von Frau XXXXXXX, die XXXX gesetzlich vertritt, zur Unterhaltsberechnung bevollmächtigt. Demnach bin ich auch berechtigt, die Unterlagen nach § 1605 Abs. 1 BGB von Ihnen anzufordern."

Nun liegt kein Unterhaltsvorschuss durch das JA vor. Auch ist die Mutter nicht "bedürftig". Wie gehe ich hier am besten vor? Ich möchte jetzt nicht, in einen Kleinkrieg mit den JA verstrickt werden, zumal ich das "große Ganze" im Blick habe.
Soll ich dem JA doch die (geschwärzten?) Gehaltsabrechnungen zukommen lassen? Ist das JA wirklich berechtigt die Unterlagen einzusehen?

Grüße
HansWurst
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RE: JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen - von HansWurst - 02-12-2015, 17:44

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