Ich halte das auch für einen ziemlich aussichtslosen Fall. Wenn ich alles richtig gelesen und verstanden habe, waren die physischen Behinderungen der Frau zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereits vorhanden und damit eheprägend.
Der geneigte Familienrichter wird zu der Auffassung kommen, dass da einem die Frau lästig wird und er sie loswerden will.
Ich würde mir keine Illusionen über die Zukunft machen. Da kann man getrost auch gleich aufhören mit dem Hamsterrad und alles vor die Wand setzen.
Der geneigte Familienrichter wird zu der Auffassung kommen, dass da einem die Frau lästig wird und er sie loswerden will.
Ich würde mir keine Illusionen über die Zukunft machen. Da kann man getrost auch gleich aufhören mit dem Hamsterrad und alles vor die Wand setzen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1