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Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand
#2
Das richtet sich nach deinem örtlich gültigen Vollstreckungsrecht. Keine Ahnung, wie das in England/Schottland/Wales gehandhabt wird, ob es da sowas wie den deutschen §850c/d ZPO gibt.

Die Antwort auf deine zweite Frage steht auf dem Titel, den du unterschrieben hast. Da steht leider nicht drauf, dass die Unterhaltsschuld irgendwann in den kommenden 30 Jahren bezahlt werden kann.
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Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand - von Panto - 05-11-2015, 12:28
RE: Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand - von p__ - 05-11-2015, 12:41

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