Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
#26
Dem ist nicht so. Jede (auch freiwillige Leistung) wird auf die Grundsicherung angerechnet. KM wird klagen, weil sie der Meinung ist, dass UH aus einem Titel ihr noch zusätzlich zur Verfügung stehen.War bei mir auch so. Nach dem mein OLG-Beschluss rechtskräftig war kam einen Überleitungsanzeige des Sozialamtes.

Auszug aus dieser:
Sehr geehrter Herr Gekko,

Herr Gekko Sohn erhält ab 01.09.2014 nach dem Bescheid vom 31.07.2014 bis auf weiteres folgende Sozialhilfe (Grundsicherung) nach dem SGB XII.

Herr Gekko Sohn hat gegen Sie einen Anspruch auf folgenden Leistung:
Gerichtlich festgelegter monatlicher Unterhaltsbetrag

Dieser Anspruch wird in voller Höhe auf Bezirk XXX nach dem §93 SGB XII übergeleitet. Mit dieser Anzeige geht der Anspruch des Hilfsempfängers auf den Bezirk XXX über. Er kann mit befreiender Wirkung nicht mehr an einen anderen geleistet werden. Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, gepfändet oder verpfändet werden kann(§93 SGB XII).
Wir bitten um Mitteilung, ab wann und in welchen Umfang unserem Anspruch entsprochen wird.

Diese Überleitung gilt auch für künftig auf freiwilliger oder gesetzlicher Grundlage eintretenden Erhöhungen der Ansprüche.

Zahlungen bitte an ...........

Und das Ende vom Lied. Weder mein noch der Sohn des TS wird von einem Titel provitieren, sondern nur Vater Staat.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:18
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:41
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:53
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 13:03
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 13:19
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:02
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:30
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 16:17
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 18:52
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von Gekko - 17-11-2015, 12:58

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung? Maestro 5 1.186 22-08-2022, 20:50
Letzter Beitrag: Nappo
  jetzt mal ohne kind eine trennung.... netlover 7 2.168 24-06-2022, 19:11
Letzter Beitrag: Surajin
  Internat weil Mutter Tochter Verhältnis kaputt? aboe 15 3.193 24-06-2021, 08:46
Letzter Beitrag: Alberto
  Kind wohnt jetzt bei mir JahJahChildren 18 7.304 08-01-2020, 20:55
Letzter Beitrag: Vater Morgana

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste