(03-12-2015, 17:39)Austriake schrieb: Wenn deine Frau mit dem Verdienst über die Grundsicherung kommt, also ca. 800.- € netto verdient, zahle gar nichts mit dem Hinweis ihr Bedarf sei gedeckt und der Rest würde sich im Scheidungsverfahren dann ergeben
Worauf der Anwalt der Ex ihr sicher raten wird, doch bis zum Scheidungsverfahren abzuwarten und keine Klage auf Trennungsunterhalt einzureichen. Diesem Vorschlag des Anwalts wird die Ex natürlich freudig zustimmen und sagen, "na gut, wenn mein Ex findet, das soll erst mit der Scheidung geklärt werden, dann warte ich halt so lange". Und außerdem wird eine gute Fee erscheinen und...
Mit naiven Wunschvorstellungen und Realitätsverweigerung kommt man im Leben selten weiter.
(03-12-2015, 17:39)Austriake schrieb: ... reiche den Scheidungsantrag ein, sofort!
Das ist so ein weiterer Schmalspurrat. Der Scheidungsantrag kann erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.