- Das Bafög steigt ab Herbst 2016 um etwa 7 %.
- Der Maximalbetrag steigt von 670 auf 735 €
- Bafögempfänger dürfen ab Herbst 2016 450 € pro Monat dazu verdienen ohne das sich das Bafög kürzt.
- Der Freibetrag der Eltern für ihr Einkommen steigt auch (Höhe wurde nicht im Artikel benannt) um einen Betrag, bis zu dem es zu keiner Bafögkürzung kommt.
Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Gesetzesae...d1651.html
Sofern der Bafögempfänger auch Unterhaltsempfänger sein sollte, müsste das nach meinem Rechtsempfinden eigentlcih den Unterhaltsbedarf senken.
- Der Maximalbetrag steigt von 670 auf 735 €
- Bafögempfänger dürfen ab Herbst 2016 450 € pro Monat dazu verdienen ohne das sich das Bafög kürzt.
- Der Freibetrag der Eltern für ihr Einkommen steigt auch (Höhe wurde nicht im Artikel benannt) um einen Betrag, bis zu dem es zu keiner Bafögkürzung kommt.
Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Gesetzesae...d1651.html
Sofern der Bafögempfänger auch Unterhaltsempfänger sein sollte, müsste das nach meinem Rechtsempfinden eigentlcih den Unterhaltsbedarf senken.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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