29-12-2015, 22:58
Es gibt keine Verpflichtung zu einem Anwalt im SR-Verfahren. Schreib einfach "Stellungnahme zu Aktenzeichen....." Das solltet du mit dem Gerichtsschreiben erhalten haben.
Ansonsten einfach "kooperative" Dinge schreiben, dass ihr beide das Bestes fürs Kind und so. Den (vermutlich) Schmontz der Anwältin kann man meist mit einem Satz negieren: "Das Vorbringen trifft überwiegend nicht zu". Damit hat sich das meist.
Vielleicht mal hier schmökern: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7525
Ansonsten einfach "kooperative" Dinge schreiben, dass ihr beide das Bestes fürs Kind und so. Den (vermutlich) Schmontz der Anwältin kann man meist mit einem Satz negieren: "Das Vorbringen trifft überwiegend nicht zu". Damit hat sich das meist.
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #