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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#1
Hallo,

ich habe zwar noch einen anderen Thread laufen, aber um mögliche realistische Optionen auszuloten, folgende Frage zum "Auswandern":

Lt.Dino schreibt ja recht locker darüber, dass selbst eine Auswanderung ins EU Ausland je nach Zielland relativ "sicher" sein kann. Ich frage mich, ob das wirklich so stimmt.

Hypothetisches Beispiel: Unterhaltspflichtiger wandert nach Spanien, Griechenland oder Portugal aus. Kauft sich ein Häuschen oder nutzt ein Häuschen der Eltern als Wohnsitz. Zahlt Unterhalt nach seiner Leistungsfähigkeit (wenig bis keinen).

Nach EU Recht ist der Unterhalt auch im EU Ausland forderbar, und meines Wissens auch pfändbar. Lt.Dino schreibt für o.g. Länder ist es aber sehr unrealistisch, dass eventuelle Forderungen (nach Titel oder §170) auch eingetrieben werden.

Hat jemand praktische Erfahrung damit? Ist es realistisch, nicht belangt zu werden? Müsste der Pflichtete aus dem hypothetischen Beispiel komplett untertauchen, nicht auffindbar sein? Über KfZ, Grundbuch, Arbeitgeber etc. wäre er doch auffindbar?

Die Empfehlungen von Lt.Dino hören sich zwar heldenhaft an und der Mann hat meinen vollsten Respekt für seine Leistung, aber ist das in der Praxis nicht etwas geschönt? Spanien ist halt nicht Thailand.

Viele Grüße tomtom
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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 08-02-2016, 12:08

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