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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#26
(10-02-2016, 00:44)CheGuevara schrieb: Spekulationsfrist ist drei Jahre, nicht 10 Jahre, wenn Du selbst drei Jahre drin gewohnt hast.

Ja, das stimmt. Aber trifft nicht auf unseren Fall zu. Aber ich wußte es tatsächlich nicht und habe es gerade gegoogelt.

Und es trifft ja zum Glück auch nicht mich, sondern Madame. Sie will ja nicht mein großzügiges Angebot der Trennung unter einem Dach annehmen und zieht am 01.04. aus. Wenn wir dann in 2016 verkaufen, dann trifft sie die Spekulationssteuer. Hauskauf war 05/2007. Die drei Jahre gelten offensichtlich, wenn man in den drei Jahren vor Verkauf drin gewohnt hat. 

Danke für den Hinweis, kann ich vielleicht anderweitig nutzen.
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 10-02-2016, 00:53

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