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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#27
(09-02-2016, 22:56)tomtom schrieb: Notar meinte, wenn ich es geltend machen möchte, dann nur über Schenkung und ZGA, weil 8 Jahre lang keine Rückzahlung erfolgte.
Das interessiert mich auf Grund eines anderen Falles. Erlischt ein Rückforderungsanspruch einer Geldleihgabe in irgend welchen Konstellationen im Laufe der Zeit wenn jemand vor mehr als x Jahren Geld geliehen hat ? Und wenn ja, woraus ergibt sich das ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von Bruno - 10-02-2016, 02:23

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