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Zugewinnausgleich für Immobilie
#66
(07-04-2016, 21:45)schade16 schrieb: Allerdings muss ich nochmal sagen das madam ursprünglich das Haus komplett inkl. aller Risiken und Chancen + ZA übernehmen wollte. Ihre Meinung änderte sich erst nach meinem Auszug ! Darüber bin ich sauer.
Klar wäre sie dumm wenn sie jetzt nicht versuchen würde so billig wie möglich dabei wegzukommen. Aber das sie erst jetzt anfängt zu rechnen ist auch nicht gerade schlau.
...
Dann werden wir ja sehen ob sie innerhalb des Jahres mit Vorfälligkeitszinsen verkauft....

ad1: hilft nix. Das ist so. Worte sind nur Schall und Rauch. Emotionen bringen da nix.

ad2: nochmal, wenn kein Eigentumsübertrag bis Stichtag ZA stattgefunden hat, dann ist auch das Hausproblem damit nicht gelöst. Es bleiben unabhängig vom ZA vier Wege für die Immo: 1. Eigentumsübertrag (durch Klärung im Innenverhältnis) 2. Freihändiger Verkauf 3. Zwangsversteigerung (sie brauch Deine Zustimmung zum Verkauf) 4. Einer (sie?) bleibt im Haus und zahlt Nutzungsentschädigung (Miete, direkt oder indirekt über Unterhalt).

Musst im Endeffekt entscheiden, was für Dich wichtiger ist. Ich würde die genannte Reihenfolge einhalten, mit dem Ziel eine Lösung zu finden, mit der DU leben kannst. Wenn Du Dich auf 0 Geld vom Hausverkauf einstellst, dann hast Du für Dich eine gute Verhandlungsbasis gefunden ;-) Zwangsversteigerung birgt das Risiko, dass Geld nachgeschoben werden muss (bei der hohen Restbelastung) und dauert lange.

Ich denke, dass wichtigste für Dich ist, eine gute Regelung für den TU zu finden. Vielleicht lohnt sich beim Anwalt mal zu fragen, wie das Verhältnis TU (für Dich) gegenüber KU+BU (für Sie) sein würde (auf Basis der aktuellen Zahlen).
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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