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Ex sucht Grundschule - muss ich für Schulgeld aufkommen? (Mehrbedarf)
#1
Moin,

Ex sucht eine Grundschule für mein Kind - soweit okay. Hab ihr da, weil sie ja mit dem Kind in einer anderen Stadt wohnt, die Freiheit gegeben, die Schule passend für ihre Zeiten etc. auszuwählen.

Nun hat sie bereits drei Schulen vorgeschlagen - alles Privatschulen, eine kostet mehr als die andere. Die günstigste will immernoch über 400€/Monat (!).

Mein Kind ist völlig normal entwickelt - es gibt keinen objektiven Grund für eine Privatschule. Es ist sehr klug, kann also problemlos an einer staatlichen Schule bestehen.

Nun meine Frage: Wie wirkt sich das auf Unterhalt aus? Exe hat natürlich nichts und wird auch in absehbarer Zeit kaum was verdienen und wenn, nichtmal annähernd soviel wie ich.

Wenn Exe jetzt eine Privatschule auswählt und ich dem zustimme (gSR besteht), kann sie mich, denke ich, problemlos wegen Mehrbedarf ranholen. Ich hab ja zugestimmt.

Kann ich denn einer Schule zustimmen aufgrund des SR, aber den Mehrbedarf ablehnen (rechtlich abgesichert)?

Habe ja nichts dagegen, wenn sie sich den Luxus leisten will, dann soll sie ihn aber auch bezahlen.
Dem will ich nicht im Wege stehen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Ex sucht Grundschule - muss ich für Schulgeld aufkommen? (Mehrbedarf) - von Antragsgegner - 06-03-2016, 23:49

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