08-03-2016, 22:38
Also in meinem speziellen Fall wollte die Exe damals alle Kinder auf eine Privatschule stecken. Habe dem widersprochen und die Sache ging bis vor das OLG.
Ergebnis: Ich musste die Auswahl der Schule der Exe überlassen da ich sonst das GSR verloren hätte. Hatte also keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schule, somit kann dafür aus meiner Sicht auch kein Mehrbedarf generiert werden (es kam anschließend auch kein entsprechendes Ansinnen auf mich zu).
Ergebnis: Ich musste die Auswahl der Schule der Exe überlassen da ich sonst das GSR verloren hätte. Hatte also keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schule, somit kann dafür aus meiner Sicht auch kein Mehrbedarf generiert werden (es kam anschließend auch kein entsprechendes Ansinnen auf mich zu).