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Anwaltsrechnungen überschlagen sich. Wie soll ich vier Anwälte bedienen?
#2
Nun siehst du wenigstens, wieso dieser Berufsstand mit dicken Kisten in die Amtsgerichts-Tiefgarage braust.

Anwalt 1 würde ich nicht bezahlen. Verweise auf die Vereinbarung mit den 50.- EUR und darauf, dass es dir nicht erinnerlich ist, überhaupt ein Mandat erteilt zu haben, geschweige denn eine Erstberatung zu diesem Preis. Und wenn, dann möchstest du die Mandatsvereinbarung sehen. Davon hängt es nämlich ab, ob Anwalt 2 überhaupt etwas bekommen hätte (da du die Ratenzahlungvereinbarung unterschrieben hast, ist das bei dem allerdings durch). Das kann nämlich auch ein Mandat mit Vereinbarung für die Kanzlei gewesen sein und nicht für einen bestimmten Einzelanwalt.

Erstberatung kostet zwischen 10 und 190 Euro netto plus Mehrwertsteuer 19 %. Auch Kosten für Auslagen wie Kopien und Porto können sich Rechtsanwälte bezahlen lassen, was meist in Form einer Pauschale von 20 Euro geschieht. Die maximalen Kosten einer Erstberatung beim Rechtsanwalt können demnach 249,90 Euro brutto betragen. Wie kommt Anwalt 1 auf 388 EUR? Das ist von § 612 Abs. 1 BGB nicht mehr gedeckt.
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RE: Anwaltsrechnungen überschlagen sich. Wie soll ich vier Anwälte bedienen? - von p__ - 06-07-2016, 22:27

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