20-07-2016, 18:53
Verwaltungsgericht Trier vom 5.7.2016, Az.: 1 K 940/16.TR
Volltext: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/61...1111111111
Paar heiratet, Mann ist ehemaliger Professor, er stirbt nach eineinhalb Jahren. Verwaltungsgericht urteilt: Das war nur eine "Versorgungsehe" und deshalb steht der Witwe trotz der eigentlich überschrittenen Einjahresgrenze kein Unterhaltsbeitrag der Rentenversicherung (1200 EUR) zu. Dem Dienstherrn sei das nicht zuzumuten. Ergebnis: Antrag kostenpflichtig abelehnt.
Tjaaa, wenn der Staat zahlen soll und nicht ein Ex, geht plötzlich so einiges...
Volltext: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/61...1111111111
Paar heiratet, Mann ist ehemaliger Professor, er stirbt nach eineinhalb Jahren. Verwaltungsgericht urteilt: Das war nur eine "Versorgungsehe" und deshalb steht der Witwe trotz der eigentlich überschrittenen Einjahresgrenze kein Unterhaltsbeitrag der Rentenversicherung (1200 EUR) zu. Dem Dienstherrn sei das nicht zuzumuten. Ergebnis: Antrag kostenpflichtig abelehnt.
Tjaaa, wenn der Staat zahlen soll und nicht ein Ex, geht plötzlich so einiges...