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Gewaltschutzgesetz
#30
@netlover

Danke für die Tipps.

Das habe ich eigentlich alles versucht. Ich habe versucht, an das Gewissen dieser Kindsmutter zu appellieren, mehrfach. Es ist erfolglos, zudem ist sie seit zwei Jahren neu verheiratet und hat einen zwei-jährigen Sohn und eine 7-Monate alte Tochter mit dem Kerl. Er ist auch mein Gegner, ein richtiger Dreckskerl, wo meine Tochter leben muss.

Den Kampf hätte ich liebend gerne nicht geführt, aber die Kindsmutter wollte diesen Kampf. Mir ist in den vergangenen drei Jahren soviel durch den Kopf gegangen. Ja, ich habe sogar an Aufgabe gedacht, den ganzen juristischen Kampf hinschmeissen. Aber das kann ich nicht und will ich nicht meine Tochter aufgeben. Ich muss weiterkämpfen. Der Schauspieler Mathieu Carriere ist in gewisser weiser mein Vorbild, der damals eine Ordnungsstrafe nicht bezahlen wollte und stattdessen in Ordnungshaft ging.

1. Begleiteten Umgang mit 5 Terminen habe ich einmal mitgemacht. Abwertend mit dem eigenen Kind über die Begleitperson lachen, ist so eine Sache. Schließlich weißt du genau, wenn man eine verblödete Überwachungsperson bei sich hat, fällt der Bericht todsicher negativ aus.

2. Es wird mit Sicherheit nicht vorher beschlossen, dass nach 5 begleiteten Terminen die Umgänge in unbegleitet weiterlaufen. Erst wenn die 5 Termine zu Ende sind, wird neu entschieden, da spielen ja auch die Berichte eine gewichtige Rolle.

3. Über meinen Beschluß des Gewaltschutzgesetzes habe ich einen Anhörungstermin beantragt, weil mir das Rechtsmittel der Beschwerde noch verwehrt bleibt. Bei dieser mündlichen Anhörung wird entschieden, ob der Beschluß bestehen bleibt (was logisch und gesetzmäßig gar nicht begründet werden kann), oder ob der Beschluß aufgehoben wird. Bleibt der Beschluß bestehen, so kann ich Beschwerde beim OLG einreichen, was ich dann auch tun werde.

4. Ich verteidige mich selber und habe mich selber in die Gesetzesthematik eingelesen. Ich hatte zwar in sechs Verhandlungen wegen elterlicher Sorge drei verschiedene Anwälte, die sind aber nach und nach abgesprungen. Wenn überhaupt, käme für mich nur so ein Anwalt wie Richter Jürgen Rudolph a.D. in Frage. Jürgen Rudolph war Familienrichter, bekannt ist er geworden aufgrund des "Cochemer Modells". Heute hat er seine Kanzlei in Koblenz, dass ist aber von meinem Wohnsitz mehrere hundert Kilometer entfernt.

a) Ich war verheiratet und meine Tochter ist ehelich geboren.

b) Sorgerecht liegt noch bei uns beiden, obwohl mir das die Kindsmutter auch streitig machen will. ABR hat die Kindsmutter per einstweiliger Anordnung übertragen bekommen, wogegen ich Beschwerde beim OLG eingelegt habe. Genauso wie gegen den Umgangsausschluß der per einstweiliger Anordnung beschieden wurde, auch Beschwerde beim OLG eingelegt habe.

c) Der Umgang nach Trennung erfolgte zunächst ein knappes Jahr in gegenseitiger Absprache, irgendwann scheint sie aber einen Spleen bekommen zu haben, dass sie dachte, irgendetwas juristisch regeln zu müssen, wo ich die Notwendigkeit gar nicht dafür sah.

d) Einen Antrag zusammen mit dem Kind stellen und dessen Unterschrift ist eigentlich eine Super Idee. Nur, muss ich erstmal wieder in die Nähe meiner Tochter kommen. Das geht frühestens wenn die Schule nach den Sommerferien wieder los geht.
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Gewaltschutzgesetz - von knastfreiheit - 13-08-2016, 19:47
RE: Gewaltschutzgesetz - von Bruno - 13-08-2016, 20:19
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