17-09-2016, 16:45
(11-09-2016, 14:32)Gualterius schrieb: Und dann hat er was von ex nunc und ex tunc gesagt...Da ich der lateinischen Zunge nicht mächtig bin, habe ich eine mich in diesem Punkt erhellende Quelle heraus gesucht:
"Wirkt eine rechtlich erhebliche Handlung zurück, so sagt man, dass die Wirkung ex tunc eintrete.
Wirkt etwas nur vom Zeitpunkt seines Geschehens an, so spricht man von einer Wirkung ex nunc."
Quelle: http://www.lexexakt.de/glossar/extunc.php
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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