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Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin
#7
Was passiert, wenn ich "nur" 127 bzw. 138 Euro zahle ? Oder bin ich dann verpflichtet, 48 Stunden zu arbeiten obwohl ich neues Kind zuhause habe ? Ich habe ja fiktives Einkommen von 1400 bis 1500 Euro laut Jugendamt im Monat ( die haben geschrieben, daß ich gut und gerne nicht nur 1000, sondern 1400 Euro verdienen könnte) bei LK III und 2 Kinder . Dann wird noch der Fahrtweg zu meiner Tochter berücksichtigt. Bislang zahl ich halt 240, um einer Titulierung zu umgehen. Damals haben sie halt mit einem Kind gerechnet. Ich wollt mir eh schon Zeit für einen Notar für Titulierung nehmen..Also nach meiner Rechnung

Brutto-Netto Rechner: 1150 Euro
Selbstbehalt: 900 Euro
-----------------------------------
Verteilmasse: 250 Euro.

196 x 250 / 436 = 113 Euro (sohn wohnt bei mir)
240 x 250 / 436 = 138 Euro (m. Ansicht nach gesetzlicher Norm was ich zahlen müsste)

322 Euro (Bedarf des Kindes) -164 Euro = 158 Euro

Nun würde ich freiwillig nochmal um 20 Euro erhöhen, und z.B. 158 Euro bezahlen, damit der Bedarf wie staatlich eben auch, trotzdem voll gedeckt ist und ich als Vater genau soviel leiste, wie der Staat bei Leuten, die gar nichts zahlen. Ich meine natürlich, wenn der Staat fiktiv zahlen würde, den meine Tochter ist inzwischen 8 und da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
Wenn ich um die 158 Euro titulieren lasse, wie gross sind die Chancen, daß das akzeptiert wird ?
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RE: Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin - von Vater - 16-04-2009, 16:47

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