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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt
#1
Hallo,

ich versuche es mal so wie möglich zu machen da ich grade nicht weiß wo mir der Kopf steht:

Wegen meinem Sohn wurde Klage wegen UPV gegen mich wurde eingereicht  - Termin fand statt:

Im Strafgericht hat der Richter entschieden, daß nur für einen minimalen Zeitraum die Straftat bestand:

Laut Anklage waren es die Zeiträume 2014 , 2015, 2016 - ohne Arbeit war es für mich aber nicht möglich bis auf ein paar Monate in 2016 - aber da hätte ich auch nicht voll zahlen können.

Der Richter hat alle Angaben geprüft und dann lediglich für 6 Monte in 2016 entschieden (ich hätte zumindest einen Teil zahlen können meinte er) und für den Rest, den Vorwurf eingestellt (glaub ich) oder eben als nicht möglich angesehen, somit auch nicht zu verurteilen (jemand hat mitgedacht). Gab 6 Monate Bewährung die laut meines Verteidigers wohl "normal" sind. Nun soll ich für die 6 Monate in 2016 nachzahlen und zudem noch monatlich 352EUR (woher ich das nehmen soll, hat mir keiner gesagt). 

Nun schreibt mir das Jugendamt und fordert jedoch weiterhin den Unterhalt seit 2014 - mit Abzug was an Unterhaltsvorschuß gezahlt wurde. Weiterhin meint das Jugendamt auch, dass ich noch mehr für meinen Sohn zahlen müsste - also nach Abzug Kindergeld sind es immer noch knapp 450EUR.

Also wem glaube ich jetzt, dem Urteil oder dem Jugendamt? Kann doch eigentlich nicht sein, daß das Gericht sagt: da war nix zu holen, also hat der Angeklagte sich auch nicht Schuldig gemacht und das Jugendamt macht freudig weiter?  Angry

Hat jemand Erfahrung mit dem Sachverhalt und kann mir eventuell einen Rat geben? Unter anderem auch was passieren könnte wenn ich eben nicht diese 450EUR und die anderen Gelder mal eben so zu Verfügung habe - 2 mal wegen der gleichen Sache angezeigt zu werden ist doch nicht möglich?
Sofern da überhaupt ein Anspruch besteht? Laut Gericht ja eben nicht, sonst wäre ich ja bestimmt verurteilt worden?  Huh

Sagen wir mal, ich schaffe es die 352EUR zusammen zu Kratzen jeden Monat, und zahle die vom Gericht auferlegten Zahlungen gemäß Bewährungsauflage weiter - was kann dann noch passieren?

Bin ehrlich gesagt ein wenig erstaunt, da ich dachte die Sache hat sich mit dem Urteil mehr oder weniger erledigt.  Huh

Hilfe!
Adi

Kleiner Nachtrag den ich vergessen habe, ich ziehe ab 1. November zum [aus Sicherheitsgründen gelöscht] - neuer Job als Mechaniker, halte das hier nicht mehr aus und dachte ein wenig neue Luft und Umgebung kann nicht schaden.
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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt - von Macaraz - 10-10-2016, 20:42

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