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Verfahrensfehler?
#6
(23-10-2016, 22:14)Atlantis schrieb: ... hatten wir eine paritätischen Doppelresidenz vor Gericht vereinbart. Unter dem Protokoll steht, dass die Elternvereinbarung familiengerichtlich genehmigt wird ...

Das kann ein Gericht nicht einfach ignorieren. Um die Vereinbarung auszuhebeln, bedarf es guter Gründe. Ein einfacher Antrag der Mutter reicht nicht aus. Gründe für die Aufhebung der Vereinbarung, könnten Vernachlässigung etc sein.

Wenn es diese Gründe nicht gibt, muss sich das Gericht daran halten. Es wäre interessant zu wissen, wie das OLG darüber denkt. (aber - wir sind hier in Deutschland, wo fast alles möglich ist, wenn die Mutter davon profitiert)
https://t.me/GenderFukc
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Verfahrensfehler? - von Atlantis - 23-10-2016, 22:14
RE: Verfahrensfehler? - von kay - 23-10-2016, 23:48
Verfahrensfehler? - von CheGuevara - 24-10-2016, 07:31
RE: Verfahrensfehler? - von Theo - 24-10-2016, 08:19
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RE: Verfahrensfehler? - von Simon ii - 25-10-2016, 10:25

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