08-11-2016, 09:10
(07-11-2016, 23:21)pillepalle schrieb: wenn mit Titel eine gerichtliche anordnung gemeint ist, nein.
Das ist doch prima!
Dann kannst Du den KU neu berechnen und läßt ihn in der Höhe, die Du zahlen kannst/willst, titulieren.
Dadurch hast Du JEZT noch alle Möglichkeiten, finanzielle Abzüge in die Berechnung einzubringen.
Allerdings solltest Du mit der Titulierung warten, bis das neue Kind da ist (so Du wirklich noch eins haben willst).
(07-11-2016, 23:21)pillepalle schrieb: Mein Gedankengang ging ursprünglich in die andere Richtung.
Ich dachte daß meine Ex (nach erneuter Heirat und erneutem Kind) dann weniger bekommen
würde, da ich ja auch für das weitere Kind sorgen müsste...
Eben!
Wenn noch kein Titel besteht, kannst Du die Summe unter Berücksichtigung dieser Umstände entsprechend berechnen.
Simon II