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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#15
Darf ich nochmal auf das Thema zurückkommen ?

Ich habe mal ein Schreiben an das JA verfasst und bitte um eure Meinungen hierzu:

Ich möchte ihre Rückforderung nicht grundsätzlich in Frage stellen, jedoch erschließt sich mir nicht, wie Sie auf den Zahlbetrag kommen. Hierzu bedarf es eines Rechenweges, den Sie mir bitte noch nachvollziehbar darlegen möchten.

Sie haben bei der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses an die Kindesmutter das volle Kindergeld abgezogen, welches eigentlich mir hälftig zur Deckung meines Teiles der Umgangs- und Fahrtkosten zusteht.

Wäre ich nun in voller Höhe leistungsfähig gewesen, so wäre der mir zustehende hälftige Kindergeldanteil dann in der dadurch geminderten Rückforderung bereits enthalten gewesen. Da Sie mir aber selbst einen Mangelfall bestätigten, steht mir dann der Kindergeldanteil nicht mehr zur Verfügung, so dass mir dieser – nach meiner Rechtsauffassung – dann an mich auszuzahlen wäre. Somit ergäbe sich in der Differenz sogar ein Guthaben zu meinen Gunsten in Höhe von 62,27 Euro. (Ihre Rückforderung 29,73 Euro - KG 92 Euro) In der Summe sind das 498,16 Euro für 8 Monate, welche mir auszuzahlen wären.


Wäre das so machbar ? Spies umdrehen und noch Geld fordern ???Big Grin
Eigentlich komme ich ja saugünstig davon, solch ein Ergebnis hätte ich mir vor Gericht gewünschtUndecided
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen - von IPAD - 28-11-2012, 10:26
Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39

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