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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#26
"Herr [Anwaltsnachname],

herzlichen Dank für Ihre kunstfertige Unterhaltsberechnung für [Kindname]. Wir sind auf der Zielgeraden! Nur noch wenige Lücken sind zu füllen.

1. Das Einkommen von [Kindname] fehlt leider vollständig sowohl in Auflistung als auch den notwendigen Nachweisen. [Kindname] arbeitet nebenher, wir wollen das doch bei der schönen Unterhaltsberechnung nicht regelwidrig aussen vor lassen, oder?
2. Unterhalt wird fällig, solange eine Ausbildung absolviert wird. Leider ist Ihnen der Nachweis dafür verlorengegangen. Deshalb bitte ich höflichst darum, die Schul/Ausbildungsbescheinigung für die Gegenwart nachzureichen.
3. Wir werden alle mal alt. Deshalb haben die weisen Bundesrichter neben der Rentenversicherung Unterhaltspflichtigen auch 4% anrechenbare private Altersvorsorge zugestanden. Die habe ich Ihnen in meinem Schreiben nachgewiesen. Aber irgendwie ist das irgendwo bei Ihnen wundersam vaporisiert worden. Bitte, bitte berücksichtigen!
"
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von p__ - 27-12-2016, 21:38
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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