30-11-2016, 23:23
und noch eine Frage von mir.
bin gerade dabei mir verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Und zwar will mein Konto wegen dem Zugewinnausgleich so niedrig wie möglich halten.
Kann ich der Ex theoretisch den KU im voraus überweisen, sprich
jetzt schon für Januar 2017 überweisen?
Dass das dann im Verwendungszweck angegeben werden muss ist klar,
aber macht das so Sinn?
bin gerade dabei mir verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Und zwar will mein Konto wegen dem Zugewinnausgleich so niedrig wie möglich halten.
Kann ich der Ex theoretisch den KU im voraus überweisen, sprich
jetzt schon für Januar 2017 überweisen?
Dass das dann im Verwendungszweck angegeben werden muss ist klar,
aber macht das so Sinn?