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BGH - Erwerbsobliegenheit bei EU-Rente - XII ZB 227/15
#7
(12-12-2016, 18:32)blue schrieb:
(11-12-2016, 14:38)Nappo schrieb: Man kann nur staunen.
Ja, stimmt, falls ich es richtig verstanden habe, dann hatte die gute Mutter den üblichen Weg drauf,
und ist leider gescheitert. Habe ich das richtig verstanden?

Denn:
Zitat:Das von ihr vorgetragene psychosomatische Trauma bzw. die Depression, weil ihr der
Antragsteller im Zuge eines Sorgerechtsverfahrens weggenommen worden sei,
reiche ebenso wenig wie der vorgelegte Schwerbehindertenausweis aus, um einen
substantiierten  Sachvortrag zum  vorliegenden Krankheitsbild und den sich hieraus
im Erwerbsleben ergebenden Beeinträchtigungen zu ersetzen. Das von ihr vorgelegte
psychiatrische Attest sei nicht aussagekräftig.

Ich kann mich sehr gut an das Jahr 2008 erinnern, wo mir ähnliches passiert ist.
Die "gute" Mutter läßt sich ein Gutachten beim gutgesonnenen Mütterfreundlichen
Gutachter/Psychologen erstellen und läßt somit den zahlenden Vater vor die Wand laufen.

Sowas passiert heutzutage noch tagtäglich.

Das Urteil ist als Bestätigung der gerichtlichen Praxis zu sehen. Ist in der Schweiz ähnlich.
Wer sich damit auseinandersetzen möchte, kann ja mal hier vorbeischauen.
Der Rechtsanwalt erscheint mir recht kompetent, der Hinweis mit der schwerem Depression und der Führerscheinstelle könnte glatt von mir sein....
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/e...kheit.html
Es reicht jedoch nicht aus ein Gutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten muss auch rechtsgenügend sein.

PS:

Der Anwalt ist mir schon deswegen sympathisch weil er einen Link zum RTL-Beitrag Männermagazin setzt. Smile
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/f...nnung.html
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RE: BGH - Erwerbsobliegenheit bei EU-Rente - XII ZB 227/15 - von Mercedes_AMG - 18-12-2016, 11:05

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