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Gesetzesänderung 1.1.2017
#1
Hallo,

habe in einem älteren Blog (http://stiefmutterblog.com/2015/12/15/ge...ltszahler/) das hier gefunden. Am 1.1.2017 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft:„Das maßgebliche Gesetz, welches Väter zum gläsernen Papa macht, ist §§ 249-260 FamFG, vereinfachtes Verfahren… In dem Gesetz geht es eigentlich um die Durchsetzung von Unterhalt. Die Mutter kann – ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts – einfach ein Formular ausfüllen und damit die Festsetzung des Unterhalts beantragen. Wehrt der Vater sich nicht innerhalb von einem Monat erfolgreich dagegen, wird der Unterhalt wie beantragt festgelegt. Die Mutter kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erzwingen, dass der Vater seine Einkünfte offenlegt. "


Weiter: "Um der willkürlichen Ausbeutung und Ausgrenzung von Unterhaltszahlern zu begegnen, kann man eine Schutzschrift einreichen."

Kann mir das ein kundiger Mitforist erklären? Ist es sinnvoll eine Schutzschrift einzureichen? Gibt es Muster? 

Besten Dank.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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Nachrichten in diesem Thema
Gesetzesänderung 1.1.2017 - von tomtom - 12-12-2016, 22:56
RE: Gesetzesänderung 1.1.2017 - von p__ - 12-12-2016, 23:16
RE: Gesetzesänderung 1.1.2017 - von fragender - 13-12-2016, 10:35
RE: Gesetzesänderung 1.1.2017 - von tomtom - 13-12-2016, 10:58
RE: Gesetzesänderung 1.1.2017 - von Bruno - 01-01-2017, 16:30

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