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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#1
Exclamation 
Hallo zusammen,

folgender Fall,
habe mein Kind schon paar Monate nicht gesehen, der erster Gerichtstermin wurde 2 Mal von Gegenseite verschoben. Bei Termin ist nichts Handfestes festgelegt worden, sondern mehr oder weniger auf freiwilliger Basis.
Klappte nicht.
Mit Anwalt gesprochen und Dringlichkeit wegen Entfremdung betont, dieser verschiebt ohne Vorwarnung den Folgetermin um einen Monat und ich erfahre erst durch ein Schreiben vom Gericht davon. Anwalt Mandat entzogen, da dieser ebenfalls die meisten Erklärungen noch nicht mal an das Gericht weitergeleitet hatte.

Da Gerichtskostenbeihilfe beantragt wurde, ist diese jetzt mir dem ersten Termin und Anwalt aufgebraucht?

Habe neuen/anderen (Ersatz-)Antrag auf Umgang eingereicht, da ich falsch beraten wurde. Im Antrag steht, dass die Gegenseite die Kosten wegen Verschuldung übernehmen soll.
Der Folgetermin beim Gericht steht und es hat sich nicht das Aktenzeichen geändert.

Muss oder kann man eine erneute Gerichtskostenbeihilfe beantragen? Wenn das Gericht wieder einen Verfahrenswert festsetzt.

Brauche dringend etwas Hilfe von euch!
Vielen Dank im Voraus.
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Nachrichten in diesem Thema
Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA - von EinVater - 13-02-2017, 19:39

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