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SZ: Wechselmodell, BGH und BVerfG entscheiden
#9
Sehe das mittlerweile auch recht kritisch (war noch nie euphorisch!)

Bin gerade dabei, das zu strukturieren.

In den NICHT pathologischen Fällen, wenn der Umgangselternteil über die notwendigen Ressourcen (Zeit, Geld, Wohnung am richtigen Ort) verfügt, dann wird es klappen.

Sobald Kommunikation und/oder Kooperation fehlen, wird es pathologisch.

Im ersten Schritt wird zu prüfen sein, wer für die Pathologie verantwortlich ist - Alleinerziehende/r oder Besuchselternteil.

Wenn Besuchselternteil für Pathologie verantwortlich ist, dann muss es bei Residenzmodell/Umgangsausschluss bleiben.

Was aber, wenn Alleinerziehende/r durch Kommunikationsverweigerung die Pathologie verursacht?

Dann ist das dasselbe wie bei alter Rechtslage, wenn jemand nicht dem Wechselmodell zustimmt.

Diese Akzeptanz der Nicht-Zustimmung andererseits diskriminiert den Umgangselternteil.

Fazit: BGH hat das nicht zu Ende gedacht und wollte die harte Zustimmung durch wachsweiche Kriterien ersetzen.

Wenn die Gerichte nicht zeitnah klare Kante Pro-Wechselmodell zeigen, driftet noch mehr in den pathologischen Bereich ab.

@p:
Bist Du mit der Argumentationslinie einverstanden... muss ja noch zum OLG ...
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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SZ: Wechselmodell, BGH und BVerfG entscheiden - von CheGuevara - 26-02-2017, 23:00

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