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Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht?
#12
na, dann würde ich das Ganze mal der Reihe nach angehen:

Dreh- und Angelpunkt ist die Vaterschaft, resp. die ungeklärte Vaterschaft. Bei deiner Vermögenslage würde ich also den gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest machen - zunächst bezahlt den der Auftraggeber. Wenn der Test positiv ausfällt, wird man von dir die Kosten haben wollen - die du mit Verweis auf deine Einkomens- und Vermögenslage ablehnen kannst. Wenn der Test negativ ausfällt - Game over.

Wenn du also der Vater bist, dann wirst du (theoretisch) unterhaltspflichtig - aber, wie ich weiter oben schon geschrieben habe, leider, leider nicht leistungsfähig.
Jetzt kommt es darauf an, wie das Gericht das sieht: ist der Kerl zu faul, sich eine Arbeit zu suchen? Dann "zwingt" das Gericht den Vater per Einkommensfiktion, Unterhalt zu erwirtschaften. Ist der Kerl aber zu krank, erwerbsunfähig, psychisch gestört oder was auch immer, hat er Läuse, Pest und Cholera - dann wird das evtl. nichts mit der Einkommensfiktion. Und dann natürlich auch nichts mit Unterhalt.
Es gibt da aber noch die Option SGBII/Aufstockung: du lässt dich verurteilen zu Kindesunterhalt, gehst mit dem Gerichtsbeschluss zum Jobcenter und beantragst, deine Bezüge um den Betrag des Unterhalts aufzustocken - dann wird der Unterhalt zum durchlaufenden Posten. Hat den Charme, dass keine Unterhaltsschulden auflaufen und du deine weitere Zukunft gestalten kannst frei von Altlasten. Irgendwann wird das Kind entweder eigenes Einkommen erwirtschaften, z.B. als Azubi (das Lehrlingseinkommen wird angerechnet auf den Unterhalt), oder volljährig. Dann gehört deine Zukunft dir. Und vom den ersten 400, 500 € die du irgendwann mal übrig hast, lass dich vasektomieren. Einmal reingefallen reicht fürs Leben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht? - von Austriake - 02-03-2017, 08:07

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