20-04-2009, 16:34
(19-04-2009, 22:41)Bluter schrieb: Nach deutschem Recht und Gesetz ist das mein ganz privates Vergnügen.
Stimmt nicht ganz: Nach deutschem Familienrecht bin ich dazu verpflichtet. Den Text aus dem Beschluss reibe ich jetzt regelmäßig allen allen Stellen, die es angehen könnte und die meinen, ich ginge nur meinem Vergnügen nach, unter die Nase. Die Reaktionen sind interessant.