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Kindesunterhalt Einkommensbereinigung
#8
(20-04-2017, 16:41)Simon ii schrieb: - 4% vom Brutto-Gehalt als Altersvorsorge, sofern Du entsprechende Sparverträge vorweisen kannst
Hier kann auch die Tilgung für selbstgenutztes Wohneigentum angesetzt werden oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Ein JA hier akzeptiert auch, dass man regelmäßig Geld auf ein gesondertes Konto überweist.

Wichtig zum Geltendmachen ist meist auch eine Selbstbehalterhöhung durch die erhöhten Wohnkosten wegen Umgang bzw. WM-Kind. D.h. die den für 1Person angesetzten Ansatz von 380€ in der DüssTab übersteigenden Mietkosten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Kindesunterhalt Einkommensbereinigung - von sorglos - 20-04-2017, 20:12

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