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Kindesunterhalt Einkommensbereinigung
#9
(20-04-2017, 20:12)sorglos schrieb: Ein JA hier akzeptiert auch, dass man regelmäßig Geld auf ein gesondertes Konto überweist.

"Mein" JA hat jetzt auch meinen Bausparvertrag als Altersvorsorge akzeptieren müssen, nachdem ich auf folgendes BGH Urteil hinwies:
BGH Az. XII ZR 22/10 vom 11. Januar 2012

Zitat:"Nach der Rechtsprechung des Senats ist dem Unterhaltsberechtigten wie dem Unterhaltspflichtigen allerdings grundsätzlich zuzubilligen, in angemessenem Umfang zusätzlichen Vorsorgeaufwand zu betreiben. Dementsprechend muss beiden die Möglichkeit eröffnet sein, diesen Umstand in die Unterhaltsbemessung einfließen zu lassen (Senatsurteile BGHZ 163, 84, 97 ff. = FamRZ 2005, 1817, 1821; BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 27 und vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 22 ff.). Dabei ist es unerheblich, in welcher Weise die zusätzliche Altersvorsorge erfolgt. Auch wenn durch die Entschuldung von Immobilien weiteres Vermögen mit dem Ziel der Erlangung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gebildet wird, ist dies grundsätzlich als besondere Form der zusätzlichen Altersversorgung berücksichtigungsfähig (BGHZ 163, 84, 97 ff. = FamRZ 2005, 1817, 1821 und BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 27).“
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Kindesunterhalt Einkommensbereinigung - von L3NNOX - 24-04-2017, 09:20

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