06-03-2012, 16:31
Hatte heute ein Gespräch mit der Dame vom JA unteranderem wegen einer Broschüre woraus sie Bezug nahm.
Dort scheint zu stehen das bei sehr kleinen Kindern die Väter warten müssen bis die Kinder 2 Jahre alt sind damit sie bei den Vätern übernachten dürfen. Ob die Väter die Kinder bis vor kurzem gleich mitversorgt oder sogar mehr versorgt haben scheint unerheblich.
Dieses hat sie auch meiner Ex erzählt worauf sie natürlich prompt gegen Übernachtungen war. Sie hatte sogar nur 3 Stunden Umgang erlaubt. Sie kann´s wegen der unehelichen Alleinsorge ja machen. Auch vor Gericht hat sie mit dieser Broschüre rumgewedelt. Da wird mir praktisch eine Kindeswohlgefährdung aufgrund meines Geschlechts unterstellt bis das Kind 2 Jahre alt ist. Ich könnte platzen.
Kennt jemand diese Broschüre oder hat jemand einen Link?
lg
Dort scheint zu stehen das bei sehr kleinen Kindern die Väter warten müssen bis die Kinder 2 Jahre alt sind damit sie bei den Vätern übernachten dürfen. Ob die Väter die Kinder bis vor kurzem gleich mitversorgt oder sogar mehr versorgt haben scheint unerheblich.
Dieses hat sie auch meiner Ex erzählt worauf sie natürlich prompt gegen Übernachtungen war. Sie hatte sogar nur 3 Stunden Umgang erlaubt. Sie kann´s wegen der unehelichen Alleinsorge ja machen. Auch vor Gericht hat sie mit dieser Broschüre rumgewedelt. Da wird mir praktisch eine Kindeswohlgefährdung aufgrund meines Geschlechts unterstellt bis das Kind 2 Jahre alt ist. Ich könnte platzen.
Kennt jemand diese Broschüre oder hat jemand einen Link?
lg