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Einkommenangabe §1605 verweigern??
#3
1. Das hängt allein vom Richter ab. Zunächst werden die den einfacheren Weg statt Zwangsgeld gehen, nämlich deine Einkommensverhältnisse ohne dich abgreifen. Dabei hilft ihnen z.B. die Rentenversicherung, die deine Versicherungszeiten samt Einkommen kennt, das Finanzamt, Verzeichnisse mit Immobilien...
2. Du zahlst alles, wenn du das Verfahren verlierst. Deinen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite, die Gerichtskosten. Wie viel das ist, hängt vom Streitwert ab. Rechne mit 600-1500 EUR, um mal eine Zahl zu sagen.
3. Ja. Im ganzen Unterhaltsrecht.
4. Ein Titel zu was? Über Kindesunterhalt?
5. Weiss ich nicht.
6. Gut so. Hoffentlich folgt der Richter dem.

(20-06-2017, 14:25)Charlie schrieb: Aufhebung der Vaterschaft

Du meinst sicher Anfechtung der Vaterschaft. Du hast das aber doch schon vor über drei Monaten begonnen? Wieso läuft das immer noch? Kein Gerichtstermin?
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RE: Einkommenangabe §1605 verweigern?? - von p__ - 20-06-2017, 14:53

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