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Wechselmodell und Lohnsteuerklasse
#1
Hallo,

ich würde mich erneut sehr über ein paar Einschätzungen oder Meinungen zu einem konkreten Problem freuen.

Ganz kurz zusammengefasst sieht die Situation ungefähr so aus:

-Ehe gescheitert aber gutes Verhältnis zur Ex
-seit > 1 Jahr getrennt lebend aber noch nicht geschieden
-einvernehmliche Scheidung wird jetzt in die Wege geleitet
-seit Beginn an wird ein Wechselmodell zur Betreuung des Kindes genutzt
-notarielle Scheidungsvereinbarung wurde erstellt und alle Punkte geregelt:
  • 50/50-Teilung der Betreuung
  • Kindergeld wird an sie ausgezahlt, wird aber geteilt
  • Hauptwohnsitz des Kindes bei mir (ehem. Ehewohnung)
  • ich wechsele in Lohnsteuerklasse 2, Ersparnis wird geteilt
Verhältnis ist wie gesagt prinzipiell gut und freundschaftlich.

Nun die Frage:
Gibt es Probleme, wenn ich in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln möchte (und sie dem bereits schriftlich zugestimmt hat)?

Man liest unterschiedliche Angaben im Internet. Oft findet man den Hinweis, dass nur dann in LSK 2 gewechselt werden kann, wenn Hautwohnsitz und Kindergeld beim Antragsteller sind. Stimmt das so? Was sagt das Finanzamt dazu?

Ich möchte auf keinen Fall Hauptwohnsitz, Kindergeld und LSK 2 bei ihr, kann aber natürlich auch nicht verlangen, dass das Kindergeld an mich geht. Ist diese Konstellation mit Wechselmodell irgendwie vorgesehen?

Können mir Nachteile entstehen, wenn ich das jetzt einfach mal so beim Finanzamt beantragen würde?

Vielen Dank
exit
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Nachrichten in diesem Thema
Wechselmodell und Lohnsteuerklasse - von exit - 27-06-2017, 15:23

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