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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#6
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass nach Auslaufen des Titels das Jugendamt bzw. ein Exenanwalt mit einer Klage auf Unterhalt nach Stufe 10 durchkommt. Dir wird halt mit den üblichen Begründungen fiktives Einkommen unterstellt. Stell dir die Frage, wie du in diesem Fall mit Pfändungen klarkommst, wenn du pfändbares hast. Ist nichts pfändbares da, schieben sich Schulden auf, die auch deine spätere Rente beeinflussen, die wird dir mittels Abzweigantrag schon an der Quelle klein gemacht.

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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von i-wahn - 12-07-2017, 09:14
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 10:22
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 17:07
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RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 12-07-2017, 23:51
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 07:58
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 13-07-2017, 16:33
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 09:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 12:31
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Nappo - 13-07-2017, 13:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 14-07-2017, 12:07

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