Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#13
Wer wenig verdient, hat garantiert eine geringe Rente. Thema erledigt. Wer viel verdient, kann eine Rente haben, die deutlich über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Und wenn das Kind ohne Trauschein geboren ist, gibts auch keinen Versorgungsausgleich. Und wie du siehst, lässt sich sogar trotz fettem Versorgungsausgleich noch was wegpfänden.

Es würde zum Beispiel nichts bringen, jetzt nichts zu zahlen und sich dann die Rente abzweigen lassen zu müssen. Das wäre einfach ein Kredit, den man aufnimmt. Mit übel hohem Zinssatz übrigens. Ausserdem würde es mich wundern, wenn jemand mit 5000 EUR Nettoeinkommen nichts pfändbares da hat. Es kann sein, dass der Vater durchaus eine Menge zu verlieren hat.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von i-wahn - 12-07-2017, 09:14
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 10:22
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 17:07
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 19:32
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 12-07-2017, 23:51
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 07:58
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 13-07-2017, 16:33
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 09:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 12:31
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Nappo - 13-07-2017, 13:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 14-07-2017, 12:07

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit feministensoehnin 13 15.409 05-08-2015, 08:50
Letzter Beitrag: Austriake
  gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt zwischen Erwachsenen? Austriake 4 5.025 31-10-2014, 14:17
Letzter Beitrag: suppenkasper

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste