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Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert
#1
Folgender Sachverhalt:
In der notariellen Vermögenausauseinandersetzung soll ich den Anteil der Ex vom gemeinsamen Haus gegen Abfinungszahlung erhalten.
Vereinbart wurde, daß nach meiner Abfindungszahlung die Auflassungsvormerkung vom Anteil Ex für mich im Grundbuch eingetragen wird und wenn die Ex aus dem von ihr mitunterzeichneten Hauskreditvertrag entlassen wird, dann erst die Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.
Die Zahlung der Abfindung erfolgte und ich erhielt die Vormerkung für ihren Anteil. Leider läßt die Bank die Ex aber nicht aus dem Kreditvertrag, so daß ich bisher nicht alleiniger Eigentümer bin. Die Kreditraten habe ich ohne Ausnahme alleine getragen. Die Ex ist mal mehr mal weniger auf Minijobbasis tätig und könnte die Kreditrate niemals tragen, auch nicht teilweise. Begründung der Bank ist, mein Einkommen sei nicht ausreichend. Liegt wohl an der im März letzten Jahres gültigen Wohnungskreditrichtlinie. Aussagen der Bank sind aber widersprüchlich, denn im Ablehnungsschreiben wird moniert, daß Angaben in der für die Schuldhaftentlassung vorgelegten Selbstauskunft nicht belegt wurden, was aber auf Nachfrage wiederum verneint wurde. Bankenombudsmannbeschwerde war ergebnislos.

Wie kann ich die Bank mit den drei Buchstaben dazu bringen, die Ex aus dem Kreditvertrag zu entlassen?

Den Notar nach Erläuterung der Umstände zur Umschreibung zu bewegen dürfte sehr sehr schwierig sein, zumal die Ex dann einer Ergänzung der notariellen Vermögenausauseinandersetzung zustimmen müßte.
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Nachrichten in diesem Thema
Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von Asltaw - 24-08-2017, 01:07
RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von so2501 - 17-06-2019, 03:46

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