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Unterhaltsbedarf während Studium
#5
Da ich die andere Seite kenne, hat die Tochter nun die Wahl:

1.) Sich mit dem Vater einigen, damit sich beide auch in Zukunft noch in die Augen sehen wollen. Setzt aber voraus, daß die Tochter nicht vom weiblichen "Steht mir zu"-Virus verseucht ist.

2.) Beim Bafögamt stellt sie den Bafögantrag (zwecklos, da wegen der hier vermutlichen hohen Elterneinkünfte kein Bafög fliessen wird) und gleichzeitig aber auch Antrag auf Vorausleistungen, weil der Vater keinen Unterhalt leisten würde. Dem Vater wird dann einseitig vom Bafögamt die gelbe Brieffreundschaft erklärt (Formblatt 3 mit freundlicher Zwangsgeldandrohung) und dann mit hohen Unterhaltsforderungen gedroht. Unterhaltsanspruch geht später über auf das zuständige Land und wenn der Vater sich nicht abschrecken läßt, schmilzt die anfängliche (bewußt zu) hohe Forderung vor dem FamG zusammen. Der gesamte Vorgang hat eindeutig belebenden Einfluß auf die Vater-Tochter-Beziehung und führt dem Mann klar vor Augen, besser nicht Vater unter den den hiesigen Randbedingungen (FamG , ...) zu werden.
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RE: Unterhaltsbedarf während Studium - von Asltaw - 27-08-2017, 23:26
RE: Unterhaltsbedarf während Studium - von p__ - 28-08-2017, 11:37
RE: Unterhaltsbedarf während Studium - von p__ - 28-08-2017, 11:57

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