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Auskunftspflicht
#1
Ich soll gegenüber dem Fachbereich Soziales (gesetzliche Anspruchsüberprüfung)
Auskunft über mein Einkommen ersteilen. Es geht darum, daß Mama (nicht verheiratet) und Kind Geld vpm Amt kriegen.

Ich habe einen Fragebogen zugeschickt bekommen.
Reicht es, wenn ich mein Einkommen (selbstständig) der letzten drei Jahre angebe? Muss ich angaben zum KFZ machen oder Immo Besitz? (Hab zwei Häuser, nicht vermietet)

Dank und Gruss
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Auskunftspflicht - von Aufstieg - 04-09-2017, 10:46
RE: Auskunftspflicht - von Austriake - 04-09-2017, 13:08
RE: Auskunftspflicht - von Aufstieg - 17-10-2017, 10:45
RE: Auskunftspflicht - von Simon ii - 17-10-2017, 10:56
RE: Auskunftspflicht - von Aufstieg - 17-10-2017, 10:57

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