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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#5
Zitat:Nach Verlust des Arbeitsplatzes habe ich aufgrund der Berücksichtigung des Gehalts meines neuen Jobs ein Schreiben erhalten, dass die Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben hätte, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen in der Lage wäre.

Wenn dir amtlich bestätigt wird, dass du nicht leistungsfähig bist du deshalb nicht unterhaltspflichtig, dann wirst du keine Bestätigung des Gegenteils mehr bekommen.

Der übliche Weg ist ansonsten ein Gerichtsbeschluss über die Unterhaltshöhe, weil Ex oder Jugendamt gegen dich erfolgreich geklagt haben oder eine Forderung nebst Rechnung und Aufforderung zur Titulierung des Jugendamts.

Ich würde das alles lassen, das muss die Ex anschieben, eine Beistandschaft eingehen. Die Ex soll besser Unterhaltsvorschuss beantragen. Auch dann wird das Jugendamt nochmal prüfen, was bei dir zu holen ist.
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RE: Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? - von p__ - 15-10-2017, 10:33

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