16-10-2017, 23:04
Zitat:In dem verhandelten Fall hatte die Ehefrau nach der Trennung einen Minijob angenommen, verschwieg dies aber in dem entsprechenden Verfahren, bei dem sie Trennungsunterhalt von ihrem Mann forderte. Auf den Hinweis des Gerichts, dass nicht plausibel sei, wovon sie lebe, erklärte sie, Verwandte würden ihr Geld leihen, das sie aber zurückzahlen müsse.http://www.n-tv.de/ratgeber/Bei-Unwahrhe...85792.html
Der Noch-Ehemann hatte allerdings davon erfahren, dass seine Frau einer Arbeit nachging und wies im Prozess darauf hin. Er konnte sogar eine Zeugin benennen. Die Ehefrau musste daraufhin ihre Angaben korrigieren.
Diese Unwahrheit war für das OLG Grund genug, einen Anspruch der eigentlich unterhaltsberechtigten Frau zu verneinen.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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